Tanja Jauk

Bauamt

Tel.: ++43 (0)3124/22 2 01 - 14

FAX: ++43 (0)3124/22 2 01 - 29

e-Mail: mg.gratkorn@mggratkorn.at

 

Gratkorn, 09. Juli 2008

 

 

GZ:                 B-30/2008/Ja

Ggst.:             Herr Krbuljic Nevres, Lerchenweg 6, A-8101 Gratkorn

Frau Krbuljic Sevala, Lerchenweg 6, A-8101 Gratkorn

 

 

Grundstücke:

Grundst. Nr: Bfl. .160                          EZ: 354                     KG: 63218 Friesach – St. Stefan
 

 

 

KUNDMACHUNG UND LADUNG

 

ZUR BAUVERHANDLUNG

 

 

Mit der Eingabe vom 26. Juni 2008 hat/haben oben genannte Person/en gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden Fassung, für das oben genannte Grundstück um die Erteilung der Baubewilligung zwecks

 

Zubau von zwei Zimmern und einer Garage beim Objekt in Gratkorn, Lerchenweg 6

 

angesucht.

 

 

Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51, i.d.g.F. die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für folgenden Termin angeordnet:

 

Donnerstag, dem 31. Juli 2008,

 

an Ort und Stelle in Gratkorn, Lerchenweg 6,

 

um ca. 09.15 Uhr

 

Sie sind eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann nur dann abgesehen werden, wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte (bei beruflichen oder anderen Organisationen durch Funktionäre), vertreten werden und der Verhandlungsleiter sowohl die vertretende Person persönlich kennt, als auch von deren Verhandlungsbefugnis Kenntnis hat. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem bevollmächtigten Vertreter zu kommen.

 

Rechtsgrundlage: §§ 25 bis 27 des Steiermärkischen Baugesetzes und §§ 19 und 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

 

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt).

 

Als Nachbar beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 27 Abs. 1 Steiermärkisches Baugesetz 1995 i.d.g.F. ihre Stellung als Partei verlieren, sofern Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

 

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Erhebung im Marktgemeindeamt Gratkorn, Bauamt/Sekretariat, OG 10, während der Amtsstunden für jene Beteiligten, deren rechtliche Interessen durch das Vorhaben berührt werden, zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

 

Gegen diese Anberaumung ist gemäß § 19 Abs. 4 AVG kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Gratkorn sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage der Marktgemeinde Gratkorn www.gratkorn.com Verzeichnis Verwaltung – Bauansuchen und –Verhandlungen kundgemacht wurde.

 

 

 

Hievon werden nachweislich verständigt:

 

 

 

 

Die Bauwerber:

 

Herr Krbuljic Nevres, Lerchenweg 6, A-8101 Gratkorn

 

Frau Krbuljic Sevala, Lerchenweg 6, A-8101 Gratkorn

 

 

 

 

Die Anrainer und Nachbarn:

 

Land Steiermark, Landesstraßenverwaltung, Amt der Stmk. Landesregierung,

Landhausgasse 7, A-8010 Graz

wegen „LB 67“ – (Beilage: Lageplan)

 

Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung A), Landhausgasse 7, A-8010 Graz

(Beilage: Lageplan)


Wassergenossenschaft Eggenfeld, z.H. Perhab Herbert, Lerchenweg 5, A-8101 Gratkorn


Herr Ranninger Hermann, Lerchenweg 4, A-8101 Gratkorn


Frau Ranninger Heidelore, Lerchenweg 4, A-8101 Gratkorn


Frau Pucher Manuela, Buchenweg 5, A-8111 Judendorf-Straßengel


Herr Pucher Adolf, Lerchenweg 1, A-8101 Gratkorn


Herr Perhab Herbert, Lerchenweg 5, A-8101 Gratkorn


Frau Perhab Elfriede, Lerchenweg 5, A-8101 Gratkorn


Marktgemeinde Gratkorn, öffentliches Gut (Straßen und Wege),

Dr. Karl Renner-Straße 47, A-8101 Gratkorn


Herr Kupnik Anton, Lerchenweg 2, A-8101 Gratkorn


Herr Horvath Emmerich, Lerchenweg 3, A-8101 Gratkorn


Frau Horvath Anna, Lerchenweg 3, A-8101 Gratkorn


Herr Fürbass Klaus, Lerchenweg 8, A-8101 Gratkorn


Frau Fürbass Jutta, Lerchenweg 8, A-8101 Gratkorn


Frau Cagala Grete, Lerchenweg 10, A-8101 Gratkorn

 

 

Die Sachverständigen:

 

Herr Baumeister Ing. Kurzmann Franz, Herbert Böckl-Gasse 24, A-8041 Graz

 

Herr Rauchfangkehrermeister Platzer Michael, Am Brunnboden 8, A-8101 Gratkorn

 

 

Der Planverfasser und Bauführer:

 

Ortis BaugesellschaftmbH, Ungersdorf 8, A-8130 Frohnleiten

 

 

sowie:

 

STEWEAG-STEG GmbH, Leonhardgürtel 10, A-8010 Graz

(Beilage: Lageplan)

 


ASFINAG Autobahn Service GmbH Süd, Fuchsenfeldweg 71, A-8074 Raaba

(Beilage: Lageplan)

 

TELEKOM AUSTRIA AG, NWC, Exerzierplatzstraße 34, A-8051 Graz

 

Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat Wasserbau, Leonhardstraße 84, A-8010 Graz

wegen „HQ 100“ - (Beilage: Lageplan)

 

Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat Straßenbau, Leonhardstraße 84, A-8010 Graz

wegen „LB 67“ - (Beilage: Lageplan)

 

Anschlag an die Amtstafel

 

K o p i e  zum Akt

 

 

 

MARKTGEMEINDE GRATKORN

Für den Bürgermeister:

 

 

 

Tanja Jauk