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Gemeinderatswahlen 21. März 2010:

Allgemeine Infos zur Wahl

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Besuch durch die "Besondere Wahlbehörde"


 

 

 

 

 

 

• Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

• Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Besuch durch die "Besondere Wahlbehörde"

Gemeinderatswahl - Wählen mit Wahlkarte [Allgemeine Infos zur Gemeinderatswahl am 21.3.2010]

 Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit (Gemeinde, Wahlsprengel), aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine Wahlkarte beantragen.

Personen, denen der Besuch eines Wahllokales infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist, können auch den Besuch einer besonderen "fliegenden" Wahlbehörde in Anspruch nehmen. Wird dieser Besuch gewünscht, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Räumlichkeiten, wo der Besuch erwartet wird, angegeben werden. Auch für Häftlinge - sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind - besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch zu nehmen.

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht wählenden Personen Flexibilität bei der Stimmabgabe.  So kann mit einer Wahlkarte die Stimme sowohl vor einer Wahlbehörde (innerhalb der Gemeinde, in der das Wahlrecht besteht), als auch mittels Briefwahl (sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus)  abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel; das Wahlkartenkuvert ist in beiden Fällen das gleiche.

Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal (bei der Gemeinderatswahl innerhalb ihrer Gemeinde) aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Wo kann die Wahlkarte beantragt werden ? 

Sie können die Wahlkarte bei der  Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder in Gratkorn auch  online) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen - wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.
Mündliche Anträge sind jedenfalls bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr möglich.

Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller nicht amtsbekannt oder der Antrag nicht digital signiert ist auch durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde oder allenfalls durch Angabe der auf der Wahlinformation angebrachten Zahlenkombination glaubhaft gemacht werden.

Wie ist die Stimmabgabe mit Wahlkarte möglich ?

• vor einer Wahlbehörde (innerhalb der Gemeinde)
• beim Besuch durch eine besondere Wahlbehörde
• mittels  Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) vom In- oder Ausland aus.

Wann wird die Wahlkarte von der Gemeinde ausgestellt ?

Die Ausstellung von Wahlkarten kann erfolgen, sobald die amtlichen Stimmzettel zur Verfügung stehen, dies ist in etwa 2 Wochen vor der Wahl der Fall.

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte 

GRW - Briefwahl

Das Wahlrecht kann von denjenigen wahlberechtigten Personen, denen über ihren Antrag eine Wahlkarte ausgestellt wurde, auch im Wege der Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeindewahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl). 

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen:

  • die wahlberechtigte Person füllt den amtlichen Stimmzettel aus und
  • legt den ausgefüllten Stimmzettel in das dafür vorgesehene Wahlkuvert;
  • anschließend ist das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und diese zu verschließen;
  • auf der Wahlkarte ist durch Unterschrift eidestattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.

Ist die Wahlhandlung erfolgt und dies durch Unterschrift eidesstattlich bestätigt, so kann mit der Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden.

Übermittlung an die Gemeindewahlbehörde:

Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales am Wahltag beim Gemeindeamt einlangt.

Die Wahlzeit ist in jeder Gemeinde verschieden, daher ist auf den Zeitpunkt des Schließens des letzten Wahllokales in der Gemeinde besonderes Augenmerk zu legen - verspätet einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

Besuch durch die besondere Wahlbehörde

Wer das Wahllokal nicht erreichen kann, weil er bzw. sie nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass er bzw. sie von einer besonderen Wahlbehörde (einer "fliegenden Wahlkommission") zu Hause besucht wird.

Sollte der Besuch einer besonderen Wahlbehörde gewünscht werden, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Räumlichkeiten, wo der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Besuch erwartet, angegeben werden.

Achtung: Fallen bei einer wahlberechtigten Person nachträglich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer besonderen Wahlbehörde weg, so ist die betreffende Gemeinde rechtzeitig vor dem Wahltag zu verständigen.

Hinweis: Auch für Häftlinge – sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind – besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch zu nehmen.

TIPP

Personen, die aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig sind, sowie Häftlinge, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben.

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Besuch durch die "Besondere Wahlbehörde"