Gemeinderatswahl
2010
Wer
darf wählen?
Wahlberechtigt zum Gemeinderat sind alle Frauen und Männer, die
am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den
Hauptwohnsitz haben.
Unionsbürger,
die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen aber die übrigen
Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen, müssen für die Teilnahme an
der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag
auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
Wo
kann ich wählen?
Anfang
März sollten alle WählerInnen in ihren Briefkästen
die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert, in
welchem Sprengel bzw. Wahllokal gewählt werden kann. Nehmen Sie bitte die
„Amtliche Wahlinformation“ und ein Ausweisdokument zur Wahl mit. Sie
erleichtern damit die Arbeit der Wahlbehörde.
Die
Öffnungszeiten unserer Wahllokale
Unsere
Wahllokale sind am 21. März 2010 in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr für Sie
geöffnet.
Vorwahltag
am Freitag, dem 12. März 2010
Wenn
Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme am Freitag, dem 12. März
2010 in der Zeit von 9.00 bis 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde
Gratkorn abgeben.
Wahlberechtigte
Personen, die voraussichtlich am Wahltag und am Vorwahltag verhindert sein
werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa
wegen Ortsabwesenheit (Gemeinde, Wahlsprengel), aus gesundheitlichen
Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können eine Wahlkarte
beantragen.
„Fliegende Wahlbehörde“:
Sollten Sie durch
mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht
aufsuchen können, so teilen Sie uns diesen Umstand mit. Sie werden sodann am
Wahltag durch die „Fliegende Wahlbehörde“ besucht. Voraussetzung ist jedoch auch,
dass Sie über eine Wahlkarte verfügen – daher ist auch in diesem Fall eine
Wahlkarte zu beantragen.
Wo kann ich die
Ausstellung einer Wahlkarte beantragen?
Sie können die Ausstellung einer Wahlkarte beim Meldeamt der
Marktgemeinde Gratkorn, mündlich oder schriftlich (auch
per Telefax, per E-Mail oder per Internet-Formular) beantragen;
Wie funktioniert die
Anforderung einer Wahlkarte per Internet-Formular?
Erstmals haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte auch per Internet-Formular anzufordern. Dazu besuchen Sie bitte die "links"
der Marktgemeinde Gratkorn.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die
Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich
können Sie die Wahlkarte bis zum 17. März beantragen - wenn die Übergabe der
Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte
Person möglich ist, auch bis zum 19. März, 12.00 Uhr. Mündliche Anträge sind
jedenfalls bis zum 19. März, 12.00 Uhr möglich.
Wie habe ich bei der
Beantragung einer Wahlkarte meine Identität nachzuweisen?
Sollten Sie Ihre
Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich beantragen, so benötigen Sie
dazu ein Identitätsdokument, idealerweise einen amtlichen Lichtbildausweis
(z.B. Pass,
Führerschein). Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich
beantragen (auch per Telefax, per E-Mail oder per Internet-Formular)
müssen Sie die Identität auf andere
Weise glaubhaft machen (z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der
Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde).
Beim Internet-Formular
ist die Glaubhaftmachung Ihrer Identität durch Angaben zu Ihrem
Lichtbildausweis vorgesehen.
Ab welchem Zeitpunkt
wird die Wahlkarte versendet?
Die Wahlkarte wird nach
Vorliegen der amtlichen Stimmzettel, das ist voraussichtlich Anfang März,
erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei
der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der
Zustelladresse) ersuchen.
Der Wahlvorgang mittels Wahlkarte:
-
Briefwahl
Die Stimmabgabe
mittels Briefwahl kann
sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen:
Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus und legen
Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das dafür vorgesehene Wahlkuvert;
anschließend ist das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und diese zu
verschließen; auf der Wahlkarte ist durch Unterschrift eidestattlich zu erklären,
dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet
und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Die Wahlkarte ist schließlich so rechtzeitig an das
Gemeindeamt zu übermitteln, dass sie spätestens bis Schließen des letzten
Wahllokals am Wahltag bei uns eingelangt ist.
- Wahl vor
einer Wahlbehörde
Personen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde,
können auch am Wahltag in jenem Wahlsprengel, in dem sie im WählerInnenverzeichnis
eingetragen sind, ihre Stimme abgeben.
In diesem Fall bringen Sie
Ihre Wahlkarte und ein Ausweisdokument mit ins Wahllokal.
Beachten Sie jedoch: Sollten Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt, diesen
in die Wahlkarte gesteckt und letztere verschlossen haben, so kann mit der
Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden.
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