Gemeinderatswahl 2010

 Am 21. März 2010 finden in der Steiermark die Gemeinderatswahlen statt. An diesem Tag geht es somit auch für Gratkorn um die künftige Zusammensetzung des Gemeinderates. Mehr als 6.000 GratkornerInnen sind daher aufgerufen, von ihrem wichtigsten demokratischen Instrument – ihrem Wahlrecht – Gebrauch zu machen. Im Folgenden haben wir nun alle wichtigen Informationen zur Gemeinderatswahl gesammelt.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zum Gemeinderat sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen aber die übrigen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen, müssen für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.

 

Wo kann ich wählen?

Anfang März sollten alle WählerInnen in ihren Briefkästen die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal gewählt werden kann. Nehmen Sie bitte die „Amtliche Wahlinformation“ und ein Ausweisdokument zur Wahl mit. Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlbehörde.

 

Die Öffnungszeiten unserer Wahllokale

Unsere Wahllokale sind am 21. März 2010 in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr für Sie geöffnet.

 

Vorwahltag am Freitag, dem 12. März 2010

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme am Freitag, dem 12. März 2010 in der Zeit von 9.00 bis 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Gratkorn abgeben.

 

Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag und am Vorwahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit (Gemeinde, Wahlsprengel), aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können eine Wahlkarte beantragen.

 

„Fliegende Wahlbehörde“:

Sollten Sie durch mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht aufsuchen können, so teilen Sie uns diesen Umstand mit. Sie werden sodann am Wahltag durch die „Fliegende Wahlbehörde“ besucht. Voraussetzung ist jedoch auch, dass Sie über eine Wahlkarte verfügen – daher ist auch in diesem Fall eine Wahlkarte zu beantragen.

 

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Besuch durch die "Besondere Wahlbehörde"

 

Wo kann ich die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen?

Sie können die Ausstellung einer Wahlkarte beim Meldeamt der Marktgemeinde Gratkorn, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder per Internet-Formular) beantragen;

 

Wie funktioniert die Anforderung einer Wahlkarte per Internet-Formular?

Erstmals haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte auch per Internet-Formular anzufordern. Dazu besuchen Sie bitte die "links"

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

der Marktgemeinde Gratkorn.

Bitte füllen Sie das Internet-Formular „Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte“ möglichst vollständig aus. Mit * gekennzeichnete Formularfelder sind zwingend auszufüllen. Durch das Drücken des Buttons „Senden“ wird das Formular an Ihre Hauptwohnsitzgemeinde gesendet.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum 17. März beantragen - wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, auch bis zum 19. März, 12.00 Uhr. Mündliche Anträge sind jedenfalls bis zum 19. März, 12.00 Uhr möglich.

 

 

Wie habe ich bei der Beantragung einer Wahlkarte meine Identität nachzuweisen?

Sollten Sie Ihre Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich beantragen, so benötigen Sie dazu ein Identitätsdokument, idealerweise einen amtlichen Lichtbildausweis

(z.B. Pass, Führerschein). Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich beantragen (auch per Telefax, per E-Mail oder per Internet-Formular) müssen Sie die Identität auf andere Weise glaubhaft machen (z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde).

Beim Internet-Formular ist die Glaubhaftmachung Ihrer Identität durch Angaben zu Ihrem Lichtbildausweis vorgesehen.

 

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte versendet?

Die Wahlkarte wird nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel, das ist voraussichtlich Anfang März, erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse) ersuchen.

 

 

Der Wahlvorgang mittels Wahlkarte:

 

 

-         Briefwahl

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen:

Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus und legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das dafür vorgesehene Wahlkuvert; anschließend ist das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und diese zu verschließen; auf der Wahlkarte ist durch Unterschrift eidestattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.

Die Wahlkarte ist schließlich so rechtzeitig an das Gemeindeamt zu übermitteln, dass sie spätestens bis Schließen des letzten Wahllokals am Wahltag bei uns eingelangt ist.

 

-      Wahl vor einer Wahlbehörde

Personen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können auch am Wahltag in jenem Wahlsprengel, in dem sie im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind, ihre Stimme abgeben.

In diesem Fall bringen Sie Ihre Wahlkarte und ein Ausweisdokument mit ins Wahllokal.

Beachten Sie jedoch: Sollten Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt, diesen in die Wahlkarte gesteckt und letztere verschlossen haben, so kann mit der Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden.

 

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Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

Marktgemeinde Gratkorn: Antrag auf Besuch durch die "Besondere Wahlbehörde"